Mietbedingungen

Mietbedingungen von Zweites Zuhause.

In diesen Bedingungen ist unter:

Definitionen

  1. Zweites Zuhause : derjenige, der die Ferienhäuser anbietet;
  2. der Hauptmieter/Mieter : die Gegenpartei von Zweites Zuhause, als derjenige behufs dessen die Miete abgeschlossen wurde, und somit derjenige, der die Ferienunterkunft mietet, zu verstehen.

Allgemein

  1. Allgemein
    1. Diese Bedingungen sind verbindlich, für Zweites Zuhause, wie auch für denjenigen, der mit Zweites Zuhause einen Mietvertrag abschließt.
    2. Zweites Zuhause verpflichtet sich vertraglich, die Unterkunft zur Verfügung zu stellen, deren Beschreibung auf der Internetseite entsprechend, zum Zeitpunkt der Reservierung. Offenkundige Abweichungen in Bezug auf diese Beschreibung binden Zweites Zuhause nicht.

Buchen

  1. Buchung
    1. Die Buchung einer Ferienunterkunft erfolgt über das Internet. Diese Buchungsform ist endgültig und bindend für Sie.

Mietvertrag

  1. Mietvertrag
    1. Nach der Buchung erhalten Sie Ihren Mietvertrag/Ihre Rechnung per E-Mail. Dieser Vertrag wird in der niederländischen Sprache abgefasst sein. Bevor Sie buchen können, müssen Sie Ihr Einverständnis mit diesen Bedingungen erklären, und Sie sind, wie auch Zweites Zuhause verpflichtet, den Bestimmungen und den Bedingungen des Mietvertrags, namentlich den Zahlungsfristen, wie im Mietvertrag angegeben, nachzukommen. Änderungen sind manchmal, bis 2 Monate vor der Anreise durch Rücksprache möglich, bringen allerdings immer 175,- € Verwaltungskosten mit sich.
    2. In dem Mietvertrag sind die folgenden Angaben festgelegt worden: Buchungsnummer und Name und Adresse Ihrer Ferienunterkunft, die Mietperiode, die Anzahl der Personen jünger als 6 Jahre, die Anzahl der Personen älter als 5 Jahre, die Anzahl der Haustiere, die Anreise- und Abreisezeit, der Mietpreis, Fixkosten, Reinigungskosten, die Kaution und die Zahlungsraten. Der Mietvertrag wird in unseren Archiven gespeichert.
    3. Bei der Buchung müssen Sie für die maximal anwesende Anzahl der Personen während der Mietperiode buchen. Der Fixkosten-Aufschlag gilt für die Anzahl der Personen für die gesamte Mietperiode.

Preise

  1. Preise
    1. Die genannten Preise sind verbindlich für das Jahr der Datierung der Preisliste. Die Fixkosten können sich wegen Marktschwankungen ändern. Preise, wie in dem Mietvertrag festgelegt, sind, unter Vorbehalt von Irrtümern, verbindlich.
    2. Der Mieter hat selbst für eine Reiserücktrittsversicherung zu sorgen.

Bezahlung

  1. Bezahlung
    1. Innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Mietvertrags hat die erste Anzahlung zu erfolgen, und zwar 50% des Mietpreises inklusive des Zuschlags. Dieser Betrag hat, spätestens an dem Termin, wie unter der 1. Bezahlung genannt, auf unser Konto eingezahlt zu sein.
    2. Der restliche Mietpreis hat, spätestens sechs Wochen vor dem Beziehen der Ferienunterkunft (s. Datum 2. Bezahlung) auf unser Konto eingezahlt zu sein.
    3. Der Fixkosten-Zuschlag und die Kaution sind, wie in der Bezahlungsübersicht angegeben, 14 Tage vor der Anreise zu überweisen.
    4. Bei Buchungen ab zwei Monaten vor der Anreise, sind beim Erhalt des Mietvertrags der vollständige Mietpreis und die Kosten auf einmal zu überweisen.
    5. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen wird der Mietvertrag automatisch aufgelöst ohne Rückzahlung oder willkürliche Vergütung.

Kaution

  1. Kaution
    1. Spätestens 14 Tage vor Anreise des Mieters ist die Kaution, wie in dem Mietvertrag genannt, zu bezahlen. Diese Kaution hat hauptsächlich eine Präventivbedeutung, und dient zur Deckung eventueller Schäden an der Wohnung, der Umgebung und an dem Hausrat. Übersteigen Schäden den Kautionsbetrag, dann ist der Mieter verpflichtet, eine ergänzende Bezahlung zu leisten.
    2. Der Hauptmieter ist haftbar für die gesamte Gruppe der Mitmieter, wie auch für eventuelle Gäste und Haustiere. Der Hauptmieter, seine Mitmieter und alle anderen, im Namen des Hauptmieters anwesenden Personen und Haustiere, sind gehalten, die von der Hauptmieter gemietete Ferienunterkunft samt Inneneinrichtung, wie ein sorgsamen Familienvater zu verwalten, unter Beachtung der Ruhe für die Umgebung.
    3. Falls der Mieter unverhofft der gemieteten Ferienunterkunft, deren Umgebung oder dem Inventar einen Schaden zufügt, so ist dies der Zweites Zuhause unverzüglich zu melden. Die damit im Zusammenhang stehenden Reparatur- und Ersatzkosten sind sofort vor Ort zu vergüten. Der Hauptmieter kann nachher eine eventuell von ihm abgeschlossene Schadenversicherung in Anspruch nehmen. Der Hauptvermieter haftet für die von ihm, Mitmietern, oder eventuellen Besuchern und Haustieren verursachten Schäden, auch wenn diese Schäden nach seiner Abreise festgestellt werden.
    4. Wenn Schäden sofort gemeldet werden, wie in 6.3 vorgeschrieben, kann mit Zweites Zuhause Rücksprache gehalten werden. Wenn Schäden nach Abreise des Hauptmieters festgestellt werden, hat er sich den Zweites Zuhause Urteil zu fügen.
    5. Evidente Mängel an der Wohnung oder dem Inventar sind Zweites Zuhause innerhalb von zwei Stunden nach dem Einzug zu melden. Die Endkontrolle wird nach Ihrer Abreise von dem Putzer/der Putzfrau durchgeführt.
    6. Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Abreise, unter Abzug eventueller Kosten/Schäden zurückgezahlt. Bei Schäden über 50,- € darf diese Frist überschritten werden.

Anzahl Personen

  1. Anzahl Personen
    1. Bei Überschreitung der maximal zulässigen Anzahl Personen, wie in den Mietvertrag aufgenommen, behält Zweites Zuhause sich das Recht vor, den Mietvertrag von Rechts wegen als aufgelöst zu betrachten und [dem Mieter] den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern. In diesem Fall wird Zweites Zuhause weder eine Rückerstattung leisten, noch wird Zweites Zuhause dem Mieter irgendeine Vergütung zahlen. Dies gilt auch beim Verstoß gegen die Artikel 6.2 und 6.3.

An- und Abreisezeiten

  1. An- und Abreisezeiten
    1. Innerhalb der vom Mieter gebuchten Periode und Zeiten, ist der Mieter frei in der Wahl der An- und Abreisezeiten. Der Mieter darf jedoch nicht früher Anreisen, als zum im Mietvertrag genannten Zeitpunkt. Der Mieter darf auch nicht später abreisen, als zum im Mietvertrag genannten Zeitpunkt. Bei Nichteinhaltung dieser Zeitpunkte wird Zweites Zuhause sich für alle sich daraus ergebenden Kosten an dem Mieter schadlos halten.
    2. Bei Überschreitung der Abreisezeit kann eine anschließende Mietperiode in Rechnung gestellt werden mit allen eventuellen Ansprüchen und den sich daraus ergebenden Kosten für den folgenden Mieter. Auch werden die Wartestunden für eine Putzfrau zu 39,- € (inkl. MwSt.) pro Stunde weitergegeben werden.

Hausregeln

  1. Hausregeln
    1. Dadurch, dass er sein Einverständnis mit den Reservierungs- und Mietsbedingungen von Zweites Zuhause erklärt hat, verpflichtet der Mieter sich, das nachfolgende Hausreglement zu befolgen und von den anderen Mietern, bzw. Mitmietern, eventuellen Besuchern und vorhandenen Haustieren befolgen zu lassen. Dieses Hausreglement lautet wie folgt:
    2. Unsere Putzkolone kennt das Haus von innen, wie von außen. Während der Reinigung führen sie die Kontrolle durch und ergänzen sie das Inventar. Normalerweise sollte das Inventar somit in Ordnung sein. Sollte dies nicht der Fall sein, dann bitten wir Sie, uns darüber innerhalb von 2 Stunden nach der Anreise zu informieren. Schließlich sind Sie bei der Abreise für eine korrekte Übergabe verantwortlich.
    3. Die Matratzen stecken in einem Molton-Schutzüberzug. Wir bitten Sie darüber Ihr eigenes Betttuch zu legen. Die Kissen stecken ebenfalls in einem Schutzüberzug. Wir bitten Sie das Kissen in Ihren eigenen Kissenbezug zu stecken. Bei einer Verschmutzung unserer Molton- oder Kissenhüllen wird Ihnen 9,50 € pro Bett in Rechnung gestellt. Die Reinigung einer Decke kostet 19,50 €.
    4. Feuer zu machen ist im Haus nur in dem vorhandenen Kamin oder Holzofen gestattet. Draußen Feuer zu machen ist strengsten verboten. Der Grill ist ausschließlich mit Holzkohle zu verwenden!
    5. Belästigen Sie Ihre Nachbarn nicht, und ganz bestimmt nicht abends nach 22.00 Uhr.
    6. Es ist verboten, Monatsbinden, Tampons u.dgl. durch die Toilette zu spülen. Dies verursacht Verstopfungen. Jede Toilette verfügt über einen Abfalleimer, der dazu zu benutzen ist. Es ist ebenfalls untersagt Chlorwasser zu benutzen, weil die Unterkünfte über biologische Kläranlagen verfügen.
    7. Falls der Mieter Zustimmung bekommen hat, ein Haustier mitzubringen, darf die Anwesenheit dieses Tieres nach der Abreise des Mieters nicht mehr feststellbar sein. Der Kot dieser Haustiere, in, wie außerhalb des Hauses, hat der Mieter vor der Abreise zu entfernen. Dasselbe gilt für die Haare dieser Tiere. Bei Nichterfüllung werden die ergänzenden Reinigungskosten in Höhe von 39,- € pro Stunde in Rechnung gestellt.
    8. Zur Erhöhung der Sicherheit der Mieter, verfügen die meisten Ferienunterkünfte über eine Branddecke, wie auch über einen oder mehrere Feuerlöscher. Zweites Zuhause rät dem Mieter dringend die Gebrauchsanweisung gründlich zu lesen. Es ist verboten das Siegel der Feuerlöscher ohne Gründe aufzubrechen oder zu entfernen. Falls Zweites Zuhause die Feuerlöscher neu befüllen muss (was eine gesetzliche Verpflichtung nach dem Aufbrechen des Siegels ist) werden die entsprechenden Kosten in Höhe von 125,- € je Feuerlöscher dem Mieter in Rechnung gestellt.
    9. Hunde und andere Haustiere sind in unseren Ferienhäusern nicht erlaubt.

Übergabe

  1. Übergabe
    1. Endreinigung. Wie Ihnen allen bekannt ist, ist Personal sehr teuer. Ihr Beitrag zu den Reinigungskosten ist auch tatsächlich nur ein Beitrag. Gute Reinigung ist zeitaufwändig. Deshalb bitten wir Sie um die folgenden Beiträge. Das Haus und der Garten sind in dem Originalzustand zu übergeben. Dies bedeutet u.a.:
      1. Papierkörbe und Mülleimer entleeren und allen Hausmüll getrennt, wie vorgeschrieben, ausschließlich in zugebundenen und autorisierten Müllsäcken neben die Tür stellen. Wenn der Hausmüll nicht vorschriftmäßig getrennt ist, bedeutet dies grundsätzlich eine Geldstrafe von 70,- €.
      2. Leeres Glas in den Glascontainer werfen. Dieser befindet sich meistens im Dorfzentrum.
      3. Töpfe, Geschirr, Besteck etc. hat sauber zu sein, und ist in die dazu vorgesehenen Schränke zu stellen.
      4. Die Decken und Kissen auf den Betten zusammenfalten, so wie Sie sie beim Eintreffen vorgefunden haben.
      5. Die Wohnung aufgeräumt und staubgesaugt, und alle Möbel an die ursprüngliche Stelle zurückgestellt, übergeben.
      6. Alle Schäden, Brüche oder Mängel zu melden.
      7. Außentische und -stühle, wie auch den Grill reinigen und wegräumen.

Kurzum alles in den ursprünglichen Stand zurückbringen. Wenn Sie in Bezug auf die obengenannten Punkte säumig bleiben, ist ein Aufpreis für die Reinigung unvermeidlich.

Haftung

  1. Haftung
    1. Zweites Zuhause übernimmt keine Haftung, weder für Diebstahl, Verlust oder Schaden, welcher Art auch immer, während oder infolge eines Aufenthalts in der vom Mieter gemieteten Unterkunft, noch für defekt werden, oder außer Funktion geraten, der in der Wohnung vorhandenen technischen Apparate.
    2. Der Mieter und alle Personen und/oder Tiere, die ihm begleiten, haften solidarisch für alle Verluste und/oder Schäden, die der Zweites Zuhause und/oder irgendwelchem Dritten entstehen werden, als direkte oder indirekte Folge ihres Aufenthalts, ungeachtet der Tatsache ob diese Verluste, bzw. Schäden durch ein Handeln oder Versäumnis von ihnen selbst, oder aber von Dritten, die sich durch ihr Zutun in der Wohnung befinden, entstanden sind, wie auch alle Schäden, die von irgendeinem Tier und/oderirgendeiner Sache, das, bzw. die sie unter sich haben, verursacht wurde.
    3. Jede Ferienunterkunft wird von Zweites Zuhause, oder aber von einem ihrer Vertretern vorher besucht und vollständig kontrolliert. Die Internet-Beschreibungen sind richtig und in gutem Glauben erstellt worden. Trotzdem lehnt Zweites Zuhause jede Verantwortung für eventuelle Änderungen, die ohne ihr Wissen von dem Eigentümer vorgenommen wurden, ab.
    4. Es liegt höhere Gewalt seitens Zweites Zuhause vor, falls die Durchführung des Vertrags ganz oder teilweise, vorübergehend oder nicht vorübergehend durch Umstände verhindert wird, die sich ohne den Willen von Zweites Zuhause ereignen, darunter mit zu verstehen Kriegsdrohung, Brand, Überschwemmungen, Streiks und sonstige Störungen oder Ereignisse. Zweites Zuhause ist dafür in keinster Weise haftbar. Falls dadurch die teilweise oder vollständige Durchführung des Vertrags absolut unmöglich gemacht werden sollte, verpflichtet sich Zweites Zuhause dazu, den vom Mieter bezahlten Mietpreis zurückzuzahlen. Bedingung dazu ist schon, dass der Mieter direkt Kontakt mit Zweites Zuhause aufnimmt, und [das er] das Problem außerdem innerhalb von 24 Stunden nach der Kenntnisnahme des Problems schriftlich per E-Mail info@zweiteszuhause.be bestätigt. Wenn diese schriftliche Meldung nicht gemacht wurde, und der Mieter die Ferienunterkunft ohne Zustimmung der Zweites Zuhause vorzeitig verlassen hat, verliert der Mieter jeden Anspruch auf eine eventuelle Mietpreis-Rückerstattung. Klagen, die erst nach der Abreise des Mieters eingereicht werden, werden nicht in Erwägung gezogen, und der Mieter kann kein Anrecht auf Schadenersatz erheben.
    5. Falls Zweites Zuhause nicht die Möglichkeit hat, dem Mieter die gemietete Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen [und zwar] infolge höherer Gewalt, oder welcher anderen Gründe auch immer, die ohne ihren Willen eingetreten sind, ausgeschlossen Vorsatz und/oder grobe Fehler der Zweites Zuhause, oder ihres Personals, ist es der Zweites Zuhause gestattet, dem Mieter eine gleichwerte Ferienunterkunft vorzuschlagen, das ausdrückliche Einverständnis des Mieters vorausgesetzt. Ist der Mietpreis dieser Ferienunterkunft niedriger, dann wird der Preisunterschied dem Mieter zurückgezahlt. Falls die Parteien keine Übereinstimmung erreichen, können sie je den Vertrag aufkündigen. Zweites Zuhause wird dann nur den eingezahlten Mietpreis zurückzahlen und keine sonstigen Unkosten vergüten.
    6. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Buchung und Miete fallen unter die Belgische Gesetzgebung und werden vor dem Friedensgericht des Bezirks, in dem die Immobilie liegt, verhandelt. Seine Einvernehmenserklärung mit den Bedingungen während der Onlinebuchung, setzt voraus, dass der Mieter Kenntnis der Allgemeinen Mietbedingungen der Zweites Zuhause zur Kenntnis genommen hat, und sie somit ohne jeglichen Vorbehalt, wie auch ohne Ausnahmen akzeptiert hat.
    7. Wenn manche Bedingungen oder Klauseln im Vertrag nichtig sind, bleiben die sonstigen Vertragsbedingungen davon unberührt.